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Soforthilfe

Wersener Str. 67
Osnabrück

(0541) 12 35 31

Was tun im Trauerfall?
Wie bestatten?

Was tun im Trauerfall?

Unabhängig davon, ob sich der Tod ankündigt oder unvorhergesehen eintritt: Für die Hinterbliebenen bedeutet ein Trauerfall eine besonders schwierige emotionale Belastung, die mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie da. Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu den ersten Schritten im Sterbefall:

Schritt 1

Befinden Sie sich zu Hause und der Verstorbene ist in Ihrer bzw. seiner Wohnung verstorben, verständigen Sie möglichst den Hausarzt, sonst den hausärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117.

Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal um die ersten Schritte. Diese besprechen Sie am besten vor Ort. In jedem Fall und vor allem, wenn Sie nicht weiterwissen, rufen Sie uns an, damit wir die Überführung Ihres Verstorbenen oder anderes planen können.

Der Arzt benötigt den Personalausweis oder den Pass des Verstorbenen. Danach wird der Arzt den Verstorbenen untersuchen und die Todesbescheinigung ausstellen (diese muss aus Nachweisgründen unbedingt beim Verstorbenen bleiben).

Schritt 2

Während der Arzt bei Ihnen ist oder danach können Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen, sodass wir Ihren Angehörigen in unser Bestattungshaus in die Wersener Straße 67 überführen und einen Termin zur Besprechung vereinbaren können. Sie dürfen sich 36 Stunden lang nach Todeseintritt von Ihrem Verstorbenen zu Hause verabschieden, dann muss eine Überführung erfolgen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, uns nach Ablauf dieser Zeit zu kontaktieren. Somit können Sie Ihren verstorbenen Angehörigen über Nacht zu Hause behalten, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Diese besonderen intimen Momente können für die Trauerbewältigung sehr tröstlich sein. Eine weitere offene Aufbahrung und Verabschiedung am Sarg ist in unserer Trauerkapelle möglich.

Sie erreichen das Bestattungshaus Wilhelm Schulte telefonisch wochentags von 8.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0541/12 35 31.

In Notfällen sind wir auch außerhalb dieser Zeiten für Sie erreichbar.

Ist die Todesursache nicht zu klären oder tritt der Tod auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden ein, kümmern sich die zuständigen Behörden (Polizei/Kriminalpolizei) zunächst um den Verstorbenen. Sobald die Polizei Sie um die Beauftragung eines Bestatters zur Überführung bittet, wenden Sie sich jederzeit an uns. Sollten Sie nicht erreichbar gewesen sein, kann die Polizei selbstständig und auf eigene Kosten einen Bestatter zum Zweck der Überführung beauftragen. Sie werden dann von der Behörde über den Sterbefall benachrichtigt und können selbst den Bestatter Ihres Vertrauens für die Beerdigung bestimmen. Es dürfen keine Veränderungen am Verstorbenen vorgenommen werden, bis die Freigabe nach einer Beschlagnahme seitens der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Schritt 3

Wir kommen zeitnah an den von Ihnen gewünschten Ort. Aber auch in unseren Räumlichkeiten empfangen wir Sie gerne, um in Ruhe mit Ihnen alles Weitere zu besprechen. Bitte halten Sie die nachfolgenden Papiere für uns bereit. Sollten diese nicht vollständig sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung der Dokumente.

  • Einwohnermeldebescheinigung oder Personalausweis oder Reisepass
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Eheleuten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners und Heiratsurkunde
  • bei Zuwanderern: Vertriebenenausweis, Namenserklärung, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, originale Übersetzungsurkunden
  • aktueller Rentenbescheid oder Rentennummer des Verstorbenen (sofern bereits Rente bezogen wurde)
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Versicherungsunterlagen, Mitgliedsunterlagen im Original
  • Grabstellenurkunde (falls Grabstelle bereits vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag, Verfügungen (falls vorhanden)
  • ein schönes und aktuelles Bild des Verstorbenen