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Soforthilfe

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Osnabrück

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Was tun im Trauerfall?
Wie bestatten?

Die gesetzliche Erbfolge

Für den Laien sind die Gesetze zum Erbrecht nicht immer direkt transparent. Um später im Trauerfall Unklarheiten in der Familie oder sogar Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die eigenen Wünsche für den Nachlass rechtzeitig zu fixieren.

Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Als erste Berechtigte haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Bitte beachten Sie: Als Bestattungsunternehmen dürfen wir Sie zu diesen Themen nicht beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen von Rechtsanwälten und Notaren für die persönliche professionelle Beratung und Betreuung.

Das Testament

Sollten diese Regelungen nicht genügen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament mit Rechtsgültigkeit muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das unter der Beaufsichtigung eines Notars erstellt wird, ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber etwaige Unklarheiten vermeiden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen.

www.bmjv.de

Digitaler Nachlass

Leider ist jeder Trauerfall mit Formalitäten und Regelungen verbunden, die bedacht werden müssen. Hierzu gehören auch die Aktivitäten im Internet, denn diese werden mit dem Tod eines Menschen nicht automatisch gelöscht. Wir empfehlen, hier rechtzeitig zu handeln, um eventuelle Forderungen und finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Die Patientenverfügung

Sie ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme für den schwerwiegenden Krankheitsfall. Wenn ein Patient aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Willen nicht mehr äußern kann, wird die Patientenverfügung wirksam. Sie gibt genau darüber Auskunft, wie die medizinische Behandlung gestaltet werden soll und welche Maßnahmen nicht erwünscht sind. Ärzte und Pfleger sind an Ihre Weisungen gebunden.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sich außerdem zusätzlich absichern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Interessen vertritt.

Weitere Informationen sowie textliche Vorlagen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de

Die Organspende

Mit einem Organspendeausweis können Sie dokumentieren, ob Sie bei Eintritt Ihres Todes Ihre Organe spenden möchten. Für viele lebensbedrohlich erkrankte Menschen hat der Erhalt eines gespendeten Organs eine lebensrettende Wirkung bzw. sie erhalten eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Die Entscheidung, sich als Organspender/in zur Verfügung zu stellen, ist ein persönlicher Entschluss. Sie haben auch die Möglichkeit, nur bestimmte Organe zur Spende freizugeben.

Organspendeausweise erhalten Sie kostenlos in Arztpraxen und Apotheken sowie auch im Internet. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.organspende-info.de/